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N E W S aus aller Welt |
| Die Präsidialrepublik
Indonesien ist mit
über 200 Millionen Einwohnern ein Vielvölkerstaat, in dem es in mehreren
seiner Gebiete Separationsbestrebungen gibt. Die schwierige
Wirtschaftssituation und die schweren Korruptionsvorwürfe gegen
Regierungsmitglieder hat Bürgerkriegszustände herbeigeführt, die einen ersten
Höhepunkt in der Abspaltung des neuen Staates Osttimor erfahren
hat. Osttimor war zuletzt unter UN-Verwaltung gestanden. Weitere regionale
Konfliktherde sind Aceh, die Molukken und Sulawesi. Irian
Jaya-Westpapua erhielt am 23. Oktober 2001 von der Zentralregierung weitgehende
Autonomie zugestanden.
Osttimor ist seit dem 20. Mai 2002 der 192. unabhängige und souveräne Staat mit eigener Verfassung. Er nennt sich Demokratische Republik Osttimor (portg.: Timor Leste). Die Amtssprachen sind Tetum und Portugiesisch. Als Währung wurde der US-$ eingeführt. Osttimor ist ein Neustaat. Völkerrechtsverträge, die vor der Staatsgründung noch von der Zentralregierung Indonesiens abgeschlossen wurden, behalten für Osttimor nicht automatisch ihre Wirksamkeit. Dazu bedarf es völkerrechtlicher Erklärungen der neuen Staatsvertretung. Indonesien ist nicht dem Haager Beglaubigungsübereinkommen beigetreten. Es ist die Beglaubigung im diplomatischen Wege (Vor-/Zwischenbeglaubigung, End-/Überbeglaubigung) erforderlich. Weiters ist Indonesien dem New Yorker Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche beigetreten, das für seinen Anwendungsbereich eigene Beglaubigungsbestimmungen in seinem Artikel IV enthält. Zur Abklärung, welche Beglaubigungs- oder Legalisierungsformen für Indonesien jeweils weiterhin anzuwenden sind, wird es zweckmäßig sein, bei der Botschaft Indonesiens nachzufragen. Für Deutschland: Botschaft der Republik Indonesien, 10557 Berlin, Lehrter Straße 16, Tel. 030 478070. Für Österreich: Botschaft der Republik Indonesien, 1180 Wien, Gustav Tschermak-Gasse 5-7, Tel. 479 0539, mit Konsularabteilung Tel. 34 2533; Zuständig für ganz Österreich. |